Wasserburger Bauausschuss pfeift aufs Klima
Die Grüne Stadtratsfraktion stellt den Antrag, Heizpilze im Stadtgebiet so weit wie möglich zu verbieten. Bei der Behandlung im Bauausschuss zeigt sich einmal mehr, dass die anderen Fraktionen den selbst formulierten Klimaschutzzielen eher gleichgültig gegenüberstehen. Somit bleibt alles wie gehabt.
Wenn es noch eines weiteren Beweises bedurft hat, welchen marginalen Stellenwert der Klimaschutz für die anderen im Wasserburger Stadtrat vertretenen Parteien hat, dann hat ihn der Bauausschuss in seiner Sitzung am 5 Februar „eindrucksvoll“ erbracht. Auf der Tagesordnung stand unser Antrag, bei straßenrechtlichen Sondernutzungen und Verpachtungen das Beheizen von Freiflächen auszuschließen.
Vor dem Hintergrund des Grundsatzbeschlusses zu Wasserburg 2050, also dem Ziel, bis 2020 40% und bis 2050 80% CO2 einzusparen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Schließlich bläst so ein Heizpilz bei 30 Stunden Laufzeit pro Woche und 3 Monaten Einsatzzeit pro Jahr rund 2 Tonnen Kohlendioxyd in die Luft. Zahlreiche Städte haben diesen völlig sinnfreien Klimakillern deshalb schon mittels Satzung oder über dem Weg der straßenrechtlichen Sondernutzungen den Kampf angesagt. In der Stadt Wasserburg (nach eigener Wahrnehmung Vorreiter beim Klimaschutz, laut Energiebericht des Landkreises jedoch auf dem vorletzten Platz in Sachen erneuerbare Energien) gehen die Uhren aber einmal mehr anders. Mit Argumenten aus der Mottenkiste („wir werden das Weltklima nicht von Wasserburg aus retten“, „da müsste man das Autofahren ja auch verbieten“, „wenn´s kalt ist, werden die Leute sonst krank“) wurde unser Antrag mit nur einer Stimme (unserer eigenen) abgelehnt. Der bereits leicht verwässerte Beschlussvorschlag der Verwaltung, welcher das Heizpilzverbot rein auf Außengastronomie beschränken wollte, ging dann mit 2:5 Stimmen (neben unserem Grünen Vertreter Christian Stadler noch der Bürgermeister) baden.
Den Gipfel der Peinlichkeit lieferte dann Peter Stenger (SPD), der allen ernstes den Antrag stellte, man könne die Heizpilze durchaus ausschließen, allerdings nur von April bis Oktober. Mit anderen Worten: Heizpilze sollten verboten werden – außer wenn es kalt ist. Nachdem unser Bauausschuss-Vertreter nicht bereit war, diese lächerliche Posse auch noch mitzutragen, fand auch dieser Antrag, wenn auch knapp (3:4 Stimmen) keine Mehrheit.
Es bleibt also alles beim alten, d.h. die frische Außenluft darf weiter munter aufgeheizt werden. Und auch der letzte kleine Rest an Glaubwürdigkeit, den man dem einen oder anderen Bauausschusskollegen bei wohlwollender Betrachtung vielleicht noch zugestanden hätte, hat sich in heiße Luft aufgelöst.