Rathaus der Stadt Wasserburg

Keine Zirkusbetriebe mit Wildtieren mehr auf städtischen Flächen

Auf unseren Antrag hin hat der Wasserburger Hauptausschuss in seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 beschlossen, dass künftig keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe verpachtet werden, die Tiere wildlebender Arten mit sich führen. Nach längerer intensiver Debatte hatte der Ausschuss letztlich mit 5:2 für den Antrag gestimmt, der auf Anregung der Verwaltung um eine Liste gefährlicher Wildtiere ergänzt wurde, an der sich die Stadt bei der Umsetzung des Beschlusses künftig orientieren wird.

Wir freuen uns sehr, dass unser Antrag mit so deutlicher Mehrheit angenommen wurde. Bisher haben bereits mehrere europäische Länder sowie über 70 Städte in Deutschland den Auftritt von Wildtieren in Zirkussen verboten oder beschränkt. Natürlich ist auch uns bewusst, dass dieser kommunale Beschluss nur begrenzte Wirkung entfaltet, da er rein die Verpachtung städtischer Flächen betrifft. Auf die Vergabe privater Flächen bzw. auf die Vergabepraxis in anderen Gemeinden hat die Stadt keinerlei Einfluss. Deshalb hoffen wir, dass der Wasserburger Beschluss auch in der Region eine gewisse Vorbildwirkung entfaltet.

Wir halten es außerdem nach wie vor für wichtig, dass der Gesetzgeber möglichst bald eine bundesweite Regelung findet, wie es zum Beispiel in der Initiative des Bundesrates sowie in einer groß angelegten Onlinepetition mit mittlerweile über 100.000 Unterstützern gefordert wird. Allerdings kann niemand zuverlässig abschätzen, wann bzw. ob diese bundesweite Regelung überhaupt kommen wird. Es ist deshalb ein wichtiger erster Schritt, dass die Stadt Wasserburg in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten der Verantwortung für einen verbesserten Tierschutz gerecht wird.

Die Verwaltung hatte den Wunsch, für die Umsetzung des Beschlusses eine verbindliche Liste von Wildtieren als Entscheidungsgrundlage an die Hand zu bekommen. Das erscheint uns nachvollziehbar. Der Hauptausschuss hat sich dann letztlich mit deutlicher Mehrheit für die Beispielliste des bayerischen Innenministeriums nach § 37 Abs. 2 LstVG entschieden. Diese soll die Einordnung von gefährlichen Wildtieren erleichtern, was auch die zunächst unverständlich erscheinende Unterscheidung zwischen männlichen und weiblichen Tieren erklärt. Diese Liste stammt also nicht von uns und war auch nicht Teil unseres ursprünglichen Antrags.

Allerdings ist diese Liste des Innenministeriums nicht auf Tiere in Zirkusbetrieben ausgelegt und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine praxisnahe Anpassung sollte deshalb möglich sein, am besten mit Beratung durch einen Tierschutzverband, wie es die Linke Liste angeregt hat. Die von Werner Gartner (SPD) vorgeschlagene Liste des Bundesrates hielten wir für nicht weitgehend genug. Beispielsweise wären Kamele – unabhängig vom Geschlecht – von der Bundesratsliste gar nicht erfasst gewesen. Deswegen sind wir mit der jetzigen Lösung als vorläufigen Maßstab sehr zufrieden und freuen uns über den positiven Beschluss.

Verwandte Artikel