Die nachhaltige Verbesserung der Fahrradinfrastruktur ist das Ziel des jüngsten Antrages der Grünen Stadtratsfraktion. Dieser sieht den Erlass einer Fahrradstellplatzsatzung für das Stadtgebiet Wasserburg vor. Damit soll bei allen Bauvorhaben und Nutzungsänderungen die Herstellung einer angemessenen Anzahl von Fahrradabstellplätzen sowie deren Gestaltung geregelt werden.
Stellplatzsatzungen für Autos sind in vielen Kommunen längst üblich – so auch in Wasserburg. Und auch in Städten und Gemeinden ohne eigene Satzung ist die Errichtung von Autostellplätzen aufgrund des Bauordnungsrechts zwingend.
In Deutschland wurde erstmals 1939 eine Stellplatzsatzung für Autos (sog. Reichsgaragenordnung – RGaO) erlassen, deren erklärtes Ziel es war, den Motorisierungsgrad zu fördern. Hintergedanke dabei war, dass durch die zwangsweise Schaffung von Autoinfrastruktur die Nachfrage nach Pkw steigen sollte.
Nach Ansicht der Grünen Stadtratsfraktion ist es heute jedoch dringend angezeigt, Alternativen zum Autoverkehr und damit insbesondere den Fahrradverkehr zu fördern. Da sich die verpflichtende Schaffung von Infrastruktur im Falle des Autos seit beinahe 80 Jahren als sehr effizient, wenn auch städtebaulich, ökologisch und ökonomisch verheerend erwiesen hat, sollte dieses Instrument auch bei der Förderung umweltfreundlicher und sozialverträglicher Fortbewegungsmethoden zur Anwendung kommen.
Zuletzt wurden – auf Initiative der Grünen – bei zwei Bebauungsplanänderungen erstmals entsprechende Stellplatzschlüssel auch für Fahrräder festgesetzt. Da aber die Stadtverwaltung der Meinung ist, eine Festschreibung von Qualitätskriterien (wie z.B. die Abschließbarkeit am Fahrradrahmen) in einem Bebauungsplan sei rechtlich nicht möglich (was durchaus bezweifelt werden darf), insbesondere aber, weil die Stellplatzpflicht natürlich auch für Bauvorhaben im Bereich bereits rechtsgültiger Bebauungspläne, im unbeplanten Innenbereich sowie im Außenbereich gelten soll, halten wir den Erlass einer eigenen Stellplatzsatzung für angebracht.
Die Notwendigkeit einer solchen Satzung zeigte sich auch überdeutlich beim Eingabeplan zum ersten Bauabschnitt des gemeinsamen Klinikbaus für Inn-Salzach- und RoMed-Klinik. Hier waren die Planer der Ansicht, dass für die Doppelklinik mit insgesamt weit mehr als 1.000 Angestellten und hunderten von Betten ein einziger Radlständer mit 9 Stellplätzen doch eigentlich ausreichend wäre. Auch solche Fehlleistungen sollen künftig mit einer rechtlich verbindlichen Satzung verhindert werden.
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